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Truckerfrau
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Arbeitsordnung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

Die neue Arbeitsordnung aus Arbeitgebersicht

1. Krankheitsfall

Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren, den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.

2. Todesfall in der Familie

Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genauso gut die notwendigen Massnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag ansetzen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig.

3. Eigener Todesfall

Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen. Wenn:

Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können
Sie uns spätesten bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir Ihnen ab diesem Tag keinen Lohn mehr berechnen
Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, dass Sie verstorben sind.
Andernfalls wird dieser Tag von Ihrem Jahresurlaub abgezogen.

4. Operationen

Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind. Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstösst gegen den Arbeitsvertrag.

5. Silberhochzeit bzw. Goldene Hochzeit

Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen.

6. Geburtstage

Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung Ihnen eine Freistellung zu gewähren.

7. Geburt eines Kindes

Für derartige Fehltritte unserer Angestellten haftet die Firma nicht und es ist auch keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten Ihren Spass an der Sache.




Die neue Arbeitsordnung aus Arbeitnehmersicht

1. Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!

2. Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer freigestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.

3. Der Mindestlohn beträgt 5.000,- DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.

4. Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Mass gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.

5. Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer

6. Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.

7. Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.

8. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.

9. Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.

10. Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!

11. Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.

12. Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef's statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass 8 Tage zu schliessen.

13. Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.

14. Der Wahlspruch lautet:

ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN, WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!



16.01.2010 10:24
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