Wochenlang habe ich auf der Lauer gelegen um Schnappschüsse von euch zu machen um diese hier in den News für die anderen User zu posten.Habe mir den Ar....dabei abgefroren und bin viele Risiken eingegangen um euch die neuesten Bilder präsentieren zu können.
Ich habe als Reporter nun gekündigt , meine Quelle wurde hier im Board gepostet und damit ist die Luft nun raus für diese News!
Schade denn es hat mir sehr viel Spaß bereitet zu lesen wie die Reaktionen hier auf diese News kamen.Es wurde dabei viel gelacht und auch über mich gelästert*gg
Der rasende ICM Reporter verabschiedet sich hiermit und geht Morgen erst mal zum Arbeitsamt da er ja nun keinen Job mehr hat
Mit einer Träne im Auge grüße ich nochmal schnell die Schweiz und sage tschöööö
__________________ Auszeichnungen:
Geschenke: Little Papa
25.06.2008 23:06
wanda unregistriert
Ohje...ist das jetzt ein Scherz oder wer hat hier was verraten ???
was soll aus uns denn nun werden, ohne die neuesten Neuigkeiten (die keiner wissen sollte...) ???
Das wird bitter....................
Das wird düüüüüster....................
Das wird trauuuuuuuuuuurig langweilig werden................
Die Schweiz fleht auf den Knien um Ablehnung der Kündigung...
(mit einem breiten Grinsen hinter vorgehaltener Hand, da der rasende Reporter ja bei uns keinen Zutritt mehr hat...grinsel)
Sollte es denn dann wirklich so sein...so wünsche ich dem Meister aller Reporter alles Gute für seine berufliche Zukunft...mehr als nur 1 Tränli verdrückend winke ich mal aus der Ferne...
...mit einem weissem riesigen Laken
26.06.2008 00:22
highwaybiker unregistriert
RE: Der ICM Reporter kündigt
Och Little Papa, das ist aber schade, dass Du kündigen willst. Ich finde es ist doch egal, dass jetzt alle wissen wo die Quelle Deiner Zeitung ist, Fakt ist doch, dass wir Dich als unseren Reporter haben wollen. Ich persönlich werde das Wissen um die Quelle hier nicht anwenden und wenn das die Anderen dann auch nicht tun, steht doch einer Fortsetzung Deines Arbeitsvertrages bei der ICM-Zeitung nichts im Wege, oder wie siehst Du das. Ich werde den Hinweis auf die Quelle höchstens für mich undmeine privaten Mails nutzen.
Also bitte, überlege Dir Deinen Entschluß noch einmal.
26.06.2008 00:47
Bärchenmama unregistriert
Das finde ich aber auch - weil man soooo herrliche Tränen lachen kann über Deine Artikel.
Ich werde die Quelle bestimmt nicht nutzen - also Kündigung bitte zurückziehen.
26.06.2008 07:01
Schwiegermom unregistriert
Lieber Little Papa,
wenn du auf dem Arbeitsamt bist, bekommst du sicher ein Stellenangebot von der ICM Galaxy, den wir suchen einen RASENDEN REPORTER.
DU KANNST UNS DOCH NICHT EINFACH SO IM STICH LASSEN:
Na na Little Papa,also so geheim war nun deine Quelle auch nicht.
Ausserdem meine ich du solltest deinen Reporterjob weitermachen.
Ich hab da nur bißchen rumprobiert hab nicht vor deinen Job zu machen.
Das ich den Link gesetzt hab finde ich nun echt nicht schlimm,schließlich kann man da mehr machen als nur Zeitungen und für Bastler ist es ne witzige Seite.
Also Papilein nicht schmollen sondern weiterarbeiten,schließlich kannst du das besser als ich.
Ich hatte nicht behauptet das meine Quelle geheim war aber gehe davon aus das die meisten User sie nicht kannten.Und wenn man dann noch denselben Post mit gleichem Bild hier einstellt , dazu noch den Link zur Quelle.....dann ist dieLuft raus.
Nun bekomme ich Arbeitslosengeld und kann mich gemütlich in die Sonne legen
Und sollte ich mal in Geldnot kommen verkaufe ich meine Fotoausrüstung hier im Flohmarkt
Ja ja, das passiert, wenn man Little Papa ins Handwerk pfuscht ! *grins*
Arbeitslosengeld ?????
Hier mal die Rechtsgrundlage :
Arbeitslosengeld - Sperrzeiten
Die Agentur für Arbeit kann Sperrzeiten verhängen, während derer kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Diese Zeiten wirken sich dann natürlich auf die Bezugsdauer aus, die dadurch verkürzt wird.
Eigene Kündigung oder Selbstverschulden
Eine Sperrzeit wird dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer selbst ohne wichtigen und nachweisbaren Grund sein Beschäftigungsverhältnis beendet oder die Arbeitslosigkeit durch sein Verhalten vorsätzlich herbeiführt. Während der bestehenden Arbeitslosigkeit werden Sperrzeiten verhängt, wenn beispielsweise gegen das Gebot der Mitarbeit bei der Arbeitssuche verstoßen wird.
Auflösungsvertrag und Abfindung
Arbeitnehmer beenden ihr Arbeitsverhältnis nicht nur durch Kündigung, sondern auch durch Abschließen eines Auflösungsvertrags oder wenn sie als langjährig beschäftigte Arbeitnehmer mit der Kündigung einverstanden sind. Auch im Falle einer Abfindung bei einer rechtswidrigen Kündigung wird eine Sperrzeit verhängt.
Eigene Kündigung aus wichtigem Grund
Sperrzeiten werden nicht verhängt, wenn der Leistungsempfänger einen wichtigen Grund für sein Verhalten nachweisen kann und belegen kann, dass unter „Berücksichtigung der Gesamtumstände“ kein anderes Verhalten zugemutet werden konnte. Bei eigener Kündigung wäre beispielsweise Mobbing ein „wichtiger Grund“, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Zu diesen Gründen zählt bei der Ablehnung einer Arbeit beispielsweise, dass Arbeitsschutzbestimmungen nicht eingehalten werden oder die Arbeit gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt.
Sperrzeiten wegen mangelnder Bemühungen
Sperrzeiten werden außerdem verhängt, wenn die Pflichten beim Bezug von Arbeitslosengeld nicht eingehalten werden sprich, eine von der Agentur für Arbeit angebotene Arbeit nicht angenommen und angetreten wird oder durch das eigene Verhalten verhindert wird, dass ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt; wenn die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme verweigert oder abgebrochen wird, bzw. keine Eigenbemühungen (Berwerbungen etc.)unternommen werden, um eine neue Stelle zu finden; bei Meldeversäumnissen, also wenn Termine der Agentur für Arbeit nicht wahrgenommen werden; oder wenn die Arbeitssuchendmeldung zu spät erfolgt.
Dauer der Sperrzeiten
Die Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen, in manchen Fällen drei oder sechs Wochen. Bei unzureichenden Eigenbemühungen wird eine Sperrzeit von zwei Wochen, bei Meldeversäumnissen und verspäteter Arbeitssuchendmeldung von einer Woche verhängt. Bei einer zwölfwöchigen Sperrzeit vermindert sich die Anspruchsdauer außerdem mindestens um ein Viertel, also bei einer Anspruchsdauer von 32 Monaten um acht Monate. Werden Sperrzeiten von mindesten 21 Wochen verhängt, erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld komplett.
Arbeitslosengeld II während der Sperrzeiten
Kann der Leistungsempfänger während einer Sperrzeit seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten, kann er gegebenenfalls Leistungen zur Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen.
Winki
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Geschenke: Bayouma
26.06.2008 17:07
wanda unregistriert
Ich glaube eher du hast keine Lust mehr oder Papa ???
Die Seite kannte ich nicht...habe sie mir angeschaut...hmmm und muss dir leider mitteilen, dass mir beim Betrachten der Seite aber auch gar keine lustige Geschichte in den Sinn kam...irgendwie hat mich die Seite so gar nicht inspiriert...der Funke ist nicht übergesprungen...natürlich habe ich sehr wohl gesehen, was man damit machen könnte...aber die coolen, hammerg*****, megamässigen, witzigen, frechen, teils boshaften und die Lachmuskeln trainierenden Texte habe ich nicht gefunden....*blödguck*
Und wieso nicht ??? *noch blöder frag als guck*...
Weil die doch von dir kamen !!!!!!! Was nützt jemandem diese Seite, wenn er nicht den Humor, die Fantasie und die Frechheit besitzt, sie so zu nutzen, dass wir uns hier im Forum jedesmal kugelten vor lachen ?
Du kannst das...und das ist eine schöne Gabe, die man nicht vor die Säue oder das Arbeitsamt werfen sollte...
...und es ist für einen Künstler nicht gerade der schönste Abgang, wenn er seine Fans dann einfach hängen lässt...weil ihn jemand nachgeäfft hat...vor allem ist das kein Grund, denn du kannst es besser.
So, jetzt hab ich mich als neutrale Schweizerin schon zu weit aus dem Fenster gewagt...grinsel
Überleg es dir nochmal...aber ganz gut gelle...sonst werde ich nicht schauen, ob ich noch irgendwo etwas von Coca Cola rumstehen habe...grööööhl (ich hoffe doch, dass diese kleine Erpressung etwas bringt...? häää ?:-)
26.06.2008 17:11
wanda unregistriert
Ich würde sagen, er wurde eindeutig gemobbt...seine Ideen geklaut...sein Stolz verletzt...schmollend geht die Welt zugrunde...
Das ist doch ein wichtiger und auch nachweisbarer Grund...er soll seine Bewerbungen hier im Forum einstellen, vielleicht haben wir dann auch etwas zu lachen ? hmmm...
Käsebeilage aus der Schweiz
der NEUTRALEN !!! Schweiz
Also oben in der Kündigung stand ja nichts von Mobbing.
Daher ist das eine eigene Kündigung und es wird nix aus dem Arbeitslosengeld oder gar "in der Sonne liegen" !
Damit ihr seht wie ernst mir das Ganze ist stelle ich hier meine erste Bewerbung ein:
Bewerbung
Guude,
Habt er nett en Schobb fer misch?
Isch hab Ihnne Ihr Adress vonerem Kumpel gekrischt un vielleischt habbe se ja ebbes für misch, z.B. als Hausmaista.
Isch heiß Karl-Heinz Gebbard, die Kumpels nenne mich allerdings "Suffkopp".
Geborn bin isch am 09.06.70 in Hanau. Isch seh zwar älter aus, aber isch war auch lang krank. Mei Schulaubildung is 12 Jahr Grundschul Groß-Krotzebosch mit anschließender Lehre als Feinmeschaniker, Einzelhandelskaufmann un dann Gas-Wasser Installateur. Die erste zwei warn nix, die Dritt hab isch dann 1999 abgeschlosse. Dadenach war isch korz für 5 Jahr net verfügbar (isch will net drübber redde, dumm Sach - vergesse beim Aldi zu bezahle...).
Isch bin handwecklisch äußest geschickt un deschnisch wersiehrt und hätt auch grad Zeit, da mein letzter Chef net mit mir urechtge-komme is. Dazu muß isch sagge, daß isch hin und widder gerne mal ein zwitscher, aber net uff de Abbeit, höschsten in de Frühstüchspaus und Mittagspaus, unn aach e klaa Kaffepaus werd ja wohl drin sein. Mer werd ja aach viel ruhischer nach so em
klaane Hütsche, Sie wisse schon, gell.
Aber zurück zu dämm Grund vo meim Schreibe. Isch such Abbeit. Jetzt aach net grad so rischtich was Schweres (mer werd ja net jinger, gell), eher so was mit beuffsischtische von Wohnunge unn Schigganiern von Leut, die wo da drin wohne - des kann isch.
Des letzte mal war isch aach Hausmeister innerem Hochhaus, unn glaab isch hab mer da so e paar Fertischkeide angeeischnet, die wo mir bei Ihne helfe könnt.
Isch kann sehr gut:
Über de Hof brülle
Kinner vom Rase verscheusche
Autos uffschreibe die am falsche Packplatz stehe
Fußbäll platt schtesche
Türn uffschtemme odda eitrede
Im Keller rummgeistern
Putzplän kontrolliern
Schmierfinke bei de Polizei abliffern
Auslänner trietze
Offebacher kloppe
Außedem hab isch aach wie gesacht Heizungbauer gelernt. Bei de GWS Koth in Heddernheim. Leider sinn die Zeuschnisse irschendwie verschlampt worn, net von mir, da bin isch sehr gewissenhaft, des muß en annern gewese sein. Aber Hand uffs Herz - nur Aanser. Isch dät misch freue, wenn Sie mir Geleschenheid gäbe däte misch emal persehnlisch vorzustelle. (Isch dät auch e klaa Likörsche mitbringe da babbelt sisch leichter, gell).
Ansonsten verbleib isch
Ihnne Ihrn
Karl-Heiz Gebbard
PS. Vor 11:00 gehts net, da hab isch Frühschobbe
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Geschenke: Little Papa
26.06.2008 17:31
Babybauch unregistriert
Och Papa ...seh das doch so...jetzt hast du eine zusätzliche Angestellte..
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Babybauch: 26.06.2008 17:32.
26.06.2008 17:32
Bärchenmama unregistriert
Aber die Bewerbung ist klasse - siehste Little Papa, außer Dir kann sowas keiner - lol
26.06.2008 20:02
wanda unregistriert
yeaaaaaaahhhhhhhhhh der Job ist dir sicher...hattu fein gemacht...
(...ich hoffe bloss, dass diese Anzeige von keinem Schweizer Vermieter gelesen wird...bei meinem Glück in solchen Dingen, wäre mir die Bekanntschaft mit der Likör-Fahne im Treppenhaus gewiss...pfft)
...obwohl ich ja doch noch hoffe, dass du dich mit deiner Bewerbung allseits für einen Hauswart-Job überqualifiziert hast und doch hier bei uns bleiben musst...;-) grinsel
Papilein,das war doch so ein Standartbildchen was da drin war,ausserdem bekommste kein ALG also mußte arbeiten...ätsch.Allerdings muß ich sagen,als Bewerbungschreiber biste klasse ich hab so gegröhhlllt.Sollte ich mal eine brauchen werd ich mich bei dir melden.