Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Per Verordnung hat die Bundesregierung beschlossen, dass Arbeitslosengeld II-Empfängern bei stationärer Behandlung in einer Klinik der Regelsatz gekürzt wird. Hiermit stellt sie sich gegen ein Votum des Petitionsausschusses des Bundestags, der ein Abstellen dieser Praxis forderte.
Oskar Lafontaine (Die Linke) protestiert gegen die Pläne und nannte es eine Ungeheuerlichkeit, Menschen am Existenzminimum für eine Erkrankung zu bestrafen. Die Fraktion der Linken will mit einem Antrag die Regierungspläne im Bundestag verhindern.
Wie der Petitionsausschuss haben in der Vergangenheit mehrere Sozialgerichte die Regelsatzkürzung verworfen, mit dem Hinweis, der Regelsatz sei eine Pauschalleistung und für eine Kürzung fehle die Ermächtigung auf Grundlage eines Gesetzes.
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Quelle: www.jungewelt.de
RE: Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Also haben Gesetze mehr vorrang als die Gesundheit.
Ob Hartz4 oder nicht,sollte hier nicht der Mensch im Vordergrund stehen?Man,Man,Man.
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Geschenke: Petra2905
10.12.2007 14:38
Babybauch unregistriert
RE: Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Da stellt sich mir die Frage um wieviel gekürzt.Man hat ja trotz Krankenhausaufenthaltes seine monatlich laufenden Kosten.Das ist ja nicht nur mit Miete und Strom getan.Und die tägliche Krankenhausgebühr muß man ja auch von irgendwas bezahlen,denn ich denke nicht das Hartz 4 Empfänger davon befreit sind.