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Zum Ende der Seite springen Ein interessantes Gerichtsurteil
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highwaybiker
unregistriert
Ein interessantes Gerichtsurteil Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden Zum Anfang der Seite springen

sc22 Ein interessantes Gerichtsurteil:

Betr: Alle Radfahrer/innen, die am Vatertag oder auch sonst mit dem Fahrrad unter Alkoholeinwirkung unterwegs sind.

Radfahrerin mit 1,62 Promille: Fahrerlaubnisentzug

Zu Recht hat die zuständige Fahrerlaubnisbehörde einer Frau in mittleren Jahren aus dem Kreis Mainz-Bingen (Antragstellerin) infolge einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen. So die 7.Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz in folgendem Fall: Weil sie mit dem Fahrrad ohne Licht fuhr, kontrollierte die Polizei die Antragstellerin nachts gegen zwei Uhr kurz vor ihrer Wohnung. Die Polizeibeamten stellten bei der Mutter von mehreren Kindern Atemalkoholgeruch, aber keine groben Ausfallerscheinungen fest. Eine Blutprobe ergab jedoch eine Blutalkoholkonzentration von 1,62 Promille. Die Behörde ordnete die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an und entzog nach dessen Erstellung der Antragstellering mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis. Die Richter der 7. Kammer haben diese Maßnahme bestätigt. Zur Klärung von Zweifeln an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei Alkoholproblematik ordne die Fahrerlaubnisbehörde die Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens an, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt worden sei. Dabei gelte auch ein Fahrrad als Fahrzeug. Denn bei 1,6 Promille sei es gerechtfertigt, auf einen chronischen Alkoholkonsum zu schließen. Die Begutachtung diene dann dazu, das künftige Alkoholtrinkverhalten, insbesondere die Fähigkeit zum Trennen von Trinken und Fahren zu beurteilen. Da nach den Feststellungen des Gutachters noch zu erwarten sei, dass die Antragstellerin auch künftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werde, sei ihr die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen worden.

AZ: 7 L 34/08.MZ Verwaltungsgericht Mainz-Pressemitteilung 7/2008

st1



05.04.2008 00:08
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