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Geschrieben von Angelscry am 17.09.2007 um 10:01:

News Mann ließ seine Ex-Frau beschatten - Finanzamt sollte es bezahlen

Mann ließ seine Ex-Frau beschatten - Finanzamt sollte es bezahlen
2001 setzte ein Mann einen Detektiv auf seine Ex-Frau an. Dieser sollte für ihn herausfinden, ob seine Ex neu liiert sei. Der Mann hoffte, dann seine Unterhaltszahlung an sie verringern zu können.
Die Kosten für die Arbeit des Detektivs wollte er von der Steuer absetzen. Schließlich müsste das Finanzamt unvermeidliche Kosten einer Scheidung übernehmen. Das Finanzamt lehnte jedoch ab, weshalb der Mann vor dem Finanzgericht klagte.
Das Finanzgericht wies seine Klage jetzt ab. Die Detektivkosten könnten nicht als Kosten der Scheidung abgesetzt werden, da diese bereits 1993 erfolgte. Außerdem würden Detektivkosten auch bei einem Scheidungsverfahren in der Regel nicht erstattet.

Quelle: money.de.msn.com


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