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Truckerfrau Buecher Popelkram

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen,
sehr geehrte Mitarbeiter,

Aus aktuellem Anlass, informiert Sie die Betriebsleitung, dass das in der Nase popeln während der Arbeitszeit nicht mehr toleriert wird.
Die Studie „Mehr Wachstum", vom Forschungsinstitut Mensa, im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums, kam zum Ergebnis, dass dieses Verhalten jährlich einen beachtlichen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht.
Die Betriebsleitung ist um den weiteren Erfolg des Unternehmens besorgt. Aus diesem Grund beschloss sie, dass das in der Nase popeln während der Arbeitszeit mit sofortiger Wirkung untersagt ist. Eine Missachtung dieser Anordung zieht eine schriftliche Abmahnung nach sich. Darüber hinaus muß die verpopelte Zeit nachgearbeitet werden. In besonders hartnäckigen Fällen kann auch die fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.

Die Gewerkschaften sind empört über dieses Verbot, dass sich in immer mehr Betrieben verbreitet. Ein Funktionär meint dazu: „Was will man den Arbeitnehmern noch alles nehmen?"
Er kündigt Protestaktionen an. Am Donnerstag Mittag sollen alle Werktätigen ihre Arbeit für 10 Minuten niederlegen. Sie werden kollektiv in der Nase popeln um zu demonstrieren, dass diese Doktrin der Arbeitgeber nicht länger hingenommen wird. Man erwartet, das es die größte Protestaktion in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein wird.
Zahlreiche namenhafte Mediziner begrüßen hingegen das Verbot. Dadurch würden die Nasenschleimhäute mehr geschont. Volkskrankheiten , wie zum Beispiel das Nasenbluten, könnten erfolreich eingedämmt werden.
Die Innenminister der Länder treffen sich zu einer Beratung, da Tulmute in der Bevölkerung nicht mehr ausgeschlossen werden können.
Der Oppositionsführer fordert die Bundesregierung eindringlich auf, für das in der Nase popeln während der Arbeitszeit, die längst überfällige gesetzliche Grundlage zu schaffen.
Der Bundestag debattiert kurz darauf, in einer eilig einberufen Sitzung zu diesem Thema. Die Debatte ist hitzig und droht zu eskalieren. Der Bundeskanzler gerät nicht nur mit der Opposition in Streit, sondern auch mit seinem Koalisationspartner. Dieser kündigt unerwartet das Bündnis auf. Neuwahlen scheinen unumgäglich. Einige Abgeordnete werden darauf handgreiflich. Sicherheitsbeamte greifen in aller Härte konsequent durch. Die Debatte wird ohne Ergebnis auf einen unbestimmten Zeitpunkt vertagt.
Auch ein verzweifelter Anruf beim Bundesverfassungsgericht war zum Scheitern verurteilt. Es ist der Auffassung, das es für diesen Fall nicht zuständig sei. Es bedauert sehr, dass es keine Möglichkeit sieht die Krise im Land zu entschärfen.

Deshalb verharrt das in der Nase popeln während der Arbeitszeit weiterhin in einer rechtlichen Grauzone.

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