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Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Anrechnungspraxis bei ALG II: Bundesregierung widersetzt sich Petitionsausschuss
Per Verordnung hat die Bundesregierung beschlossen, dass Arbeitslosengeld II-Empfängern bei stationärer Behandlung in einer Klinik der Regelsatz gekürzt wird. Hiermit stellt sie sich gegen ein Votum des Petitionsausschusses des Bundestags, der ein Abstellen dieser Praxis forderte.
Oskar Lafontaine (Die Linke) protestiert gegen die Pläne und nannte es eine Ungeheuerlichkeit, Menschen am Existenzminimum für eine Erkrankung zu bestrafen. Die Fraktion der Linken will mit einem Antrag die Regierungspläne im Bundestag verhindern.
Wie der Petitionsausschuss haben in der Vergangenheit mehrere Sozialgerichte die Regelsatzkürzung verworfen, mit dem Hinweis, der Regelsatz sei eine Pauschalleistung und für eine Kürzung fehle die Ermächtigung auf Grundlage eines Gesetzes.
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Quelle: www.jungewelt.de |