Thüringen: Kindestötung - Kein Haftbefehl
Die Mutter des in einem Müllcontainer aufgefundenen toten Babys (sn berichtete) hatte die Tötung mit dem Hinweis auf ihre prekäre finanzielle Lage gestanden. Laut Obduktion war das Kind lebend geboren und dann erstickt worden.
Trotz des Geständnisses wurde ein Haftbefehl durch das Amtsgericht Gotha verweigert, eine Begründung hierfür wird erst am Montag erwartet. Die Staatsanwaltschaft äußerte sich verwundert über die Ablehnung trotz eines Geständnisses.
Die Ablehung zeigt Ähnlichkeiten mit einem Fall der vergangenen Woche, in dem das Amtsgericht Wernigrode einen Haftbefehl gegen eine junge Mutter ebenfalls verweigerte. Dies mit der Begründung, dass sie sich in einer psychischen Notlage befand.