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BGH stärkt Patientenrecht bei Sterbehilfe
Mit einen Grundsatzurteil zur Sterbehilfe hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt.
Danach dürfen Ärzte künftig auch dann lebensverlängernde Maßnahmen abbrechen,wenn der unmittelbare Sterbevorgang noch nicht begonnen hat.Nach den heute verkündeten Urteil kommt es nicht darauf an,ob der Abbruch durch aktive Handlungen erfolgt.
Der BGH sprach einen Rechtsanwalt frei,der einer Mandantin geraten hatt den Ernährungsschlauch durchzuschneiden,über den Ihre seit Jahren im Wachkoma liegende Mutter versorgt wurde.
Leider können solche Entscheidungen auch mal uns betreffen,was denkt Ihr darüber? |