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Polizei führte Hausdurchsuchung durch - Als Beweis reichte ein GMX-Email-Account
Polizei führte Hausdurchsuchung durch - Als Beweis reichte ein GMX-Email-Account
Udo Vetter hat einen Klienten, dem eine ganz besondere Hausdurchsuchung widerfahren ist. Die Polizei durchsuchte seine Räume, weil bei einem Online-Anbieter eine Email-Adresse mit der Anschrift des Opfers hinterlegt war. Ein Email-Account reichte dem Richter, um eine Hausdurchsuchung zu erlauben.
"Anfänglich sagten die Polizisten noch etwas davon, dass meine IP-Adresse identifiziert wurde [...] Davon fand sich in der Akte jedoch nichts", so das Opfer. Es erklärte, dass es Mahnungen per E-Mail erhalten habe, aber diese ignoriert habe, weil ein völlig anderer Empfängername angegeben war.
Dieses Beispiel zeigt, dass die Polizei schon bei einem Verdacht eines kleineren Verbrechens eine Hausdurchsuchung durchführt. Und das ohne einen stichhaltigen Beweis.
Quelle: www.gulli.com |